Immobilienkredit
Wir von SYSCREDIT sind unabhängige Hypothekenexperten und arbeiten mit den wichtigsten Finanzinstituten zusammen, um Ihnen die beste Lösung für Ihre Bedürfnisse zu bieten.
Wir sind auch auf die Vermittlung von Hypotheken für ausländische Kunden spezialisiert, die eine Immobilie in Spanien suchen.
Wir begleiten Sie mit unserem Service während des gesamten Prozesses.
Unser Verfahren besteht aus den folgenden Schritten:
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Wir führen eine Machbarkeitsstudie durch, ein Hypothekenanalyst untersucht Ihr Vorhaben auf persönliche Art und Weise.
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Wir stellen alle erforderlichen Unterlagen für die Beantragung von Bankangeboten zusammen.
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Wir stellen Ihren Antrag und verhandeln mit den Banken.
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Wir bieten Ihnen mehrere Angebote zur Auswahl.
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Wir begleiten Sie während des gesamten Prozesses bis zur Unterzeichnung.
Vorteile unseres Vermittlungsdienstes:
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Durchführbarkeitsstudie. So können wir entscheiden, welche Bank am besten zu Ihrem Profil passt.
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Persönliche Betreuung. Sie haben immer einen Hypothekenexperten, der alle Ihre Fragen beantwortet.
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Erhalten Sie die besten Angebote. Dank unserer Erfahrung auf dem Markt können wir die besten Angebote aushandeln, die zu Ihrem Projekt passen.
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Wir beschleunigen den Prozess. Durch die direkte Kommunikation mit den Banken erhalten Sie Ihre Hypothek in der kürzest möglichen Zeit.
SYSCREDIT (als Gesellschaft SYSCREDIT S.L.) ist bei der spanischen Zentralbank als Immobilienkreditvermittler unter der Nummer D744 registriert.
Kontakt-Formular
Verfahren für Kundenbeschwerden
Die Reklamation oder Beschwerde ist gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 6/2020 vom 11. November, das bestimmte Aspekte der elektronischen Treuhanddienste regelt, oder gemäß den jeweils geltenden Vorschriften per E-Mail unterschrieben an die folgende Adresse zu senden: buzon.reclamaciones@syscredit.es; oder direkt per Post (oder persönlich) an:
- Camí de Gènova 2, 2º 3ª - 07014 Palma de Mallorca (Balearische Inseln)
Über die Service-Telefonnummer 971.283.526 können Anfragen zu bereits eingereichten Beschwerden oder Anträgen gestellt werden, jedoch nicht die Einreichung derselben, die immer schriftlich erfolgen muss.
Die Forderung oder Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden und Ihre persönlichen Daten, Ihre Adresse und die Fakten, die Ihre Forderung begründen, enthalten.
Mindestinhalt der Beschwerde:
Sie sollten Ihre Beschwerde zusammen mit allen Unterlagen einreichen, die die in Ihrem Interesse erhobenen Vorwürfe belegen.
Sie müssen ihren Personalausweis oder eine spezielle Vollmacht für diesen Zweck mit sich führen.
Für den Fall, dass eine Beschwerde eingereicht wurde, ohne dass alle für ihre Beantwortung erforderlichen Unterlagen beigefügt und gekennzeichnet wurden, behält sich SYSCREDIT das Recht vor, die wegen fehlender Unterlagen eröffnete Akte einen Monat nach Einreichung der Beschwerde zu schließen, ohne dass der Antragsteller die von SYSCREDIT angeforderten zusätzlichen Unterlagen vorgelegt hat, die für eine Entscheidung über die eingereichte Beschwerde erforderlich sein können.
Die Schließung einer Akte aufgrund der nicht fristgerechten Vorlage der erforderlichen Unterlagen steht der Wiedereröffnung der Akte nicht entgegen, wenn der Antragsteller die Unterlagen zu einem späteren Zeitpunkt vorlegt.